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Termine & Aktuelles

Unbedingt Termine vormerken!

Vorankündigung Hegeschau 2024

Die Hegeschau findet heuer am Sonntag, den 21. April in Langdorf statt. Weitere Infos folgen.

 

Dem Schutzpatron gedankt - Hubertusfeier der Regener Jägerschaft 2023

Dem Schutzpatron gedankt

Hubertusfeier der Regener Jägerschaft

Am 3. November feiern die Jägerinnen und Jäger den Tag des Hl. Hubertus. Auch die Kreisgruppe Regen-Zwiesel des Bayerischen Jagdverbandes lud daher wieder zur traditionellen Hubertusmesse mit festlicher Jagdhornmusik und anschließendem Jägerball ein.
Kaum einer blieb unberührt, als der Klang der Jagdhörner den Innenraum der Kirche St. Johann in Regen erfüllte. Die Jagdhorngruppe unter der Leitung von Georg Strasser gestalte den Gottesdienst mit der Neunburger Jägermesse von Karl Reimer.
Im Rahmen der Messfeier erinnerte Pfarrvikar Andreas Artinger an den heiligen Hubertus von Lüttich, der der Überlieferung nach als junger Edelmann ein leidenschaftlicher Jäger war und später, nachdem ihm bei der Jagd am Karfreitag Christus erschienen war, in allen Wesen Geschöpfe Gottes erkannte, für die er sich hegend und pflegend einsetzte.
Darauf, dass die Botschaft des Hubertustages aktueller denn je ist, ging Artinger anschließend in seiner Predigt ein: „Wenn wir heute hier zusammenkommen, um diese Hubertusmesse zu feiern, dann tun wir dies, weil uns allen bewusst ist, dass die Schöpfung, in der wir leben, in der ihr auf die Jagd geht, uns von Gott anvertraut ist, damit wir sie ehren, damit wir sie bewahren und weitergeben. Euch Jägern ist bewusst, dass die Jagd nicht einfach ein wildes Schießen ist, sondern dass die Jagd immer schon zu den Menschen gehört hat, dass aber die Jagd auch bedeutet, im Wild das Geschöpf Gottes zu erkennen und im Geschöpf den Schöpfer-Gott zu ehren. Auch die Tiere haben eine Würde als Geschöpfe Gottes. Kein Tier darf gequält oder sinnlos getötet werden.
Eine Jagd muss deshalb mit Respekt vor der Schöpfung geschehen. Jäger müssen Menschen sein, die Tiere mit großer Zuneigung und Sorge behandeln. Die Jagd muss dem Wohl der Tiere dienen. Wer in diesem Bewusstsein hinaus geht zur Jagd, dem wird bewusst, dass wir alle, ob Jäger oder nicht, verantwortlich sind für die Schöpfung Gottes, dass uns diese Schöpfung nur geliehen ist. Wer so zur Jagd hinausgeht, der tut es aus einer Grundhaltung der Liebe zu allen Geschöpfen. Diese Grundhaltung wünsch ich euch allen, wenn ihr zur Jagd hinausgeht. Es ist die Haltung, die euch und uns allen der Heilige Hubertus vorgelebt hat.“

Nach dem Gottesdienst lud die Kreisgruppe Regen-Zwiesel zum Hubertusball mit Jägerschlag in den Falter-Saal nach Poschetsried ein. Der Vorsitzende Karl-Heinz Schupp konnte zur Eröffnung einen vollbesetzten Saal begrüßen. Unter ihnen zahlreiche Ehrengäste wie den künftigen Landrat Dr. Ronny Raith, Kreisjagdberater Josef Miedl, den Leiter der Unteren Jagdbehörde Sebastian Berndl, sowie Frau Kathrin Greil und die neue Mitarbeiterin im Bereich Waffenrecht, Frau Nickl. Schupp bedankte sich bei allen, die zum Gelingen der Hubertusfeier beigetragen hatten. Insbesondere bei Andreas Artinger und der Jagdhorngruppe für die Gestaltung des Gottesdienstes, sowie bei Wirt Ernst Falter, Benedikt von Poschinger und der Metzgerei Fürst für die im Vorfeld erbrachte Unterstützung. Ein besonderer Dank galt Xaver Schrönghammer, der zusammen mit Teilnehmern des aktuellen Jagdkurses den Saal geschmückt hatte.

Anknüpfend an die Predigtworte Artingers hob Schupp besonders hervor: „Es geht bei der waidgerechten Jagd um den Respekt vor der Schöpfung und das Verantwortungsbewusstsein für Natur und Tierwelt. Jeder von uns ist aufgerufen, für unsere heimischen Wildtiere einzustehen und die Tierwelt in ihrer Vielfalt zu bewahren. Jagd ist Hege und Verantwortung für unsere Wildtiere.“

Nach der Begrüßung heizte die Band „Ausgfuxxt“ aus Bischofsmais den Gästen ordentlich ein, und es wurde eine rauschende Ballnacht.
Der Höhepunkt des Abends war der Jägerschlag, der von den Jagdhornbläsern mit den traditionellen Hornsignalen eingeleitet und begleitet wurde. Xaver Schrönghammer, stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbands nahm dabei zusammen mit seinem Vorgänger Max Wurzer die Jungjägerinnen und Jungjäger der vergangenen Jagdkurse mit der traditionellen Formel in den Kreis der Jägerschaft auf: „Der erste Schlag soll dich zum Jäger weihen. Der zweite Schlag soll dir die Kraft verleihen, zu üben stets das Rechte. Der dritte Schlag soll dich verpflichten, nie auf die Jägerehre zu verzichten.“

Eine große Wild-Tombola mit von der Gutsverwaltung Freiherr von Poschinger gestifteten und durch die Metzgerei Fürst verarbeiteten Spezialitäten rundete den Festabend ab.

Text: Raimund Kreutzer

 

Bitte beachten!

Wichtige Informationen zum Waffenrecht

Seit 01.09.2020 gelten folgende Regelungen, insbesondere für den An- und Verkauf sowie die Durchführung von Reparaturleistungen ist dies wichtig!

  • Jeder Waffen-Besitzer bekommt eine persönliche ID für das Nationale Waffenregister, eine NWR-ID. Dieser Nummer ist ein „P“ vorangestellt. Diese ID entspricht den Datenschutzrichtlinien, da sie verschlüsselt aus unterschiedlichen Daten generiert wird.
  • Jeder Jäger und Sportschütze erhält zusätzlich eine Erwerbs-ID. Gekennzeichnet durch ein „E“. Die persönliche NWR- sowie die Erwerbs-ID werden vom Amt in die jeweilige Waffenbesitzkarte eingestempelt.
  • Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten eine ID, diese wird durch ein „W“ bei Schusswaffen und ein „T“ bei wesentlichen Waffenteilen geführt. Das führende wesentliche Waffenteil bei Langwaffen ist das Gehäuse und bei Kurzwaffen das Griffstück. Weitere wesentliche Waffenteile sind u.a. der Lauf und der Verschluss bzw. Verschlusskopf.
  • Alle NWR ID Nummern sind 21-stellig.
  • Beim Ver-/Ankauf von Waffen müssen alle vorgenannten IDs des Käufers und Verkäufers bekannt sein. Sie sollten auf dem Kaufvertrag festgehalten werden.
  • Bei einem längeren Verbleib der Waffe beim Büchsenmacher müssen die IDs bekannt sein und beim NWR gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Büchsenmacher/Händler.
  • Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tage.
  • Zum Kaufen von Munition genügt nach wie vor der Jagdschein, die WBK mit eingetragenem Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.

 

Am 28. Oktober sind 3 Hundeführer mit Ihren Jagdhunden zur Brauchbarkeitsprüfung angetreten. Alle haben bestanden! Gratulation und Waidmannsheil!

Brauchbarkeitsprüfung 2023

Allgemeinverfügung über die Verwendung von Schalldämpfern im Landkreis Regen

Ganz aktuell: Auch für den Landkreis Regen gibt es nun eine Allgemeinverfügung über die Verwendung von Schalldämpfern. Für weitere Infos siehe die angefügte PDF. 

Information der Regierung von Niederbayern

Klarstellung zum jagdlichen Aneignungsrecht

Die Kreisgruppe ist ein gemeinnütziger Verein

Die Kreisgruppe ist ein gemeinnütziger Verein (e.V.) im Sinne des Steuergesetzes.
Somit kann der Beitrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Mehrwertsteuer auf Jagdpacht

Die Antworten auf Ihre Fragen zur Mehrwertsteuer auf Jagdpacht

Im Anhang (PDF zum Download) finden Sie Erläuterungen und die Vorlage für einen Musterbrief an des Finanzamt zum Thema "Mehrwertsteuer auf Jagdpacht".

Waffenrecht/ Waffenkontrollen

in der WBK gibt es die Möglichkeit sich den Besitz von Langwaffenmunition jeglicher Art eintragen zu lassen, welche nach dem BJG nicht verboten ist. Dadurch ist man bei evtl. Waffenkontrollen stets im legalen Besitz von Langwaffenmunition, auch wenn der Jagdschein abgelaufen ist.