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Wasserarbeit

  • Eine tote Ente wird in - erforderlichenfalls auch hinter - einer Schilfpartie oder Deckung mindestens 10m weit geworfen. Der Hund darf weder das Werfen noch die im Wasser liegende Ente vom Ufer aus eräugen können. Diese Ente muß der Hund finden und seinem Führer bringen. Es ist dem Hundeführer gestattet, seinen Hund bei dieser Arbeit durch Zuruf, Wink oder Pfiff zu unterstützen und zu lenken, erforderlichenfalls auch durch richtungsweisenden Steinwurf. Der Hund muss innerhalb von fünf Minuten das Wasser annehmen.
  • Zur Prüfung der Schußfestigkeit bei der Wasserarbeit wird, für den Hund sichtig, eine tote Ente möglichst weit in das offene Wasser geworfen und der Hund zum Bringen aufgefordert. Der Hund muss innerhalb von zwei Minuten nach dem ersten Ansetzten das Wasser annehmen. Während dann der Hund auf die Ente zuschwimmt, gibt der Hundeführer oder ein Dritter auf Anweisung des Richterobmannes einen zur Feststellung der jagdlichen Brauchbarkeit geeigneten Schrotschuß ab. Der Hund muss nun die Ente bringen.
  • Für die Dachshunde steht das Anländen dem Bringen gleich.