Loading...

Termine & Aktuelles

Herzliche Einladung zu Hegeschau in Langdorf

Die Hegeschau 2023 findet am Sonntag, den 21. Mai 2023 ab 10:00 Uhr in der Festhalle in Langdorf statt.

 

Bitte beachten!

Wichtige Informationen zum Waffenrecht

Seit 01.09.2020 gelten folgende Regelungen, insbesondere für den An- und Verkauf sowie die Durchführung von Reparaturleistungen ist dies wichtig!

  • Jeder Waffen-Besitzer bekommt eine persönliche ID für das Nationale Waffenregister, eine NWR-ID. Dieser Nummer ist ein „P“ vorangestellt. Diese ID entspricht den Datenschutzrichtlinien, da sie verschlüsselt aus unterschiedlichen Daten generiert wird.
  • Jeder Jäger und Sportschütze erhält zusätzlich eine Erwerbs-ID. Gekennzeichnet durch ein „E“. Die persönliche NWR- sowie die Erwerbs-ID werden vom Amt in die jeweilige Waffenbesitzkarte eingestempelt.
  • Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten eine ID, diese wird durch ein „W“ bei Schusswaffen und ein „T“ bei wesentlichen Waffenteilen geführt. Das führende wesentliche Waffenteil bei Langwaffen ist das Gehäuse und bei Kurzwaffen das Griffstück. Weitere wesentliche Waffenteile sind u.a. der Lauf und der Verschluss bzw. Verschlusskopf.
  • Alle NWR ID Nummern sind 21-stellig.
  • Beim Ver-/Ankauf von Waffen müssen alle vorgenannten IDs des Käufers und Verkäufers bekannt sein. Sie sollten auf dem Kaufvertrag festgehalten werden.
  • Bei einem längeren Verbleib der Waffe beim Büchsenmacher müssen die IDs bekannt sein und beim NWR gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Büchsenmacher/Händler.
  • Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tage.
  • Zum Kaufen von Munition genügt nach wie vor der Jagdschein, die WBK mit eingetragenem Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.

 

Mehrwertsteuer auf Jagdpacht

Die Antworten auf Ihre Fragen zur Mehrwertsteuer auf Jagdpacht

Im Anhang (PDF zum Download) finden Sie Erläuterungen und die Vorlage für einen Musterbrief an des Finanzamt zum Thema "Mehrwertsteuer auf Jagdpacht".

Verkehrssicherungspflicht/ Verkehrsschildersatz

Die Kreisgruppe hat einen Verkehrsschildersatz zur Sicherung bei Bewegungsjagden angeschafft. Dieser kann über Max Wurzer von den Kreisgruppen-Mitgliedern ausgeliehen werden. 
Die rechtl. Vorschriften hierüber sind eigenständig zu beachten. (Lehrgang Verkehrssicherungspflicht , Antrag bei der zust. Verkehrsbehörde, Verkehrszeichenplan).
Diese Ausführungen/Anträge Treib- u. Drückjagd/ Empfehlung Verkehrszeichenplan mit rechtl. Regelung können auf der Internetseite des Landesjagdverbandes unter der Rubrik Formulare / Jagdl. Praxis eingesehen und heruntergeladen werden.    

Die Kreisgruppe ist ein gemeinnütziger Verein

Die Kreisgruppe ist ein gemeinnütziger Verein (e.V.) im Sinne des Steuergesetzes.
Somit kann der Beitrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Waffenrecht/ Waffenkontrollen

in der WBK gibt es die Möglichkeit sich den Besitz von Langwaffenmunition jeglicher Art eintragen zu lassen, welche nach dem BJG nicht verboten ist. Dadurch ist man bei evtl. Waffenkontrollen stets im legalen Besitz von Langwaffenmunition, auch wenn der Jagdschein abgelaufen ist.