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in der WBK gibt es die Möglichkeit sich den Besitz von Langwaffenmunition jeglicher Art eintragen zu lassen, welche nach dem BJG nicht verboten ist. Dadurch ist man bei evtl. Waffenkontrollen stets im legalen Besitz von Langwaffenmunition, auch wenn der Jagdschein abgelaufen ist.
Die Kreisgruppe ist ein gemeinnütziger Verein (e.V.) im Sinne des Steuergesetzes.
Somit kann der Beitrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.