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Schweißarbeit

auf Schalenwild

Bei der Prüfung auf der Rotfährte muß der Hund eine 300 m lange Riemenarbeit bis zum Stück leisten. Totverbellen und Totverweisen werden auf der BP nicht geprüft. Die Riemenarbeit ist mit gerechter Schweißhalsung und mindestens 6m langem, voll abgedocktem Schweißriemen oder entsprechender Leine durchzuführen. Bei der Riemenarbeit müssen die drei Prüfer dem Hund folgen.

Der Hundeführer darf den Hund vorübergehend anhalten oder ablegen, um selbst nach Schweiß zu suchen. Er darf den Hund auch durch Vor- oder Zurückgreifen oder sonstige gerechte Hilfen unterstützen. Nur in diesen Fällen sollen die Prüfer stehen bleiben, niemals dürfen sie warten, wenn sie feststellen, daß der Hund von der Fährte abgekommen ist, ohne dass es der Führer merkt.

Vielmehr sollen die Prüfer auch in einem solchen Fall dem arbeitenden Hund folgen. Ist der Hund mehr als etwa 60m von der Fährte abgekommen, ohne dass der Hundeführer ihn entsprechend korrigiert, rufen die Prüfer den Hundeführer zurück, damit dieser seinen Hund neu anlegen kann. Der Hund darf zweimal zurückgenommen und neu angelegt werden. Korrigiert der Hundeführer seinen abgekommenen Hund innerhalb der Entfernung von etwa 60m, gilt dies nicht als neues Anlegen.