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Rotfährte

  1. Schweißarbeit auf Schalenwild.
    Die Schweißarbeit wird im Walde auf einer vorher markierten, gespritzten oder getupften Rotfährte geprüft, die mindestens zwei Stunden, aber nicht länger als 5 Stunden steht und 300m lang sein muss.
    Beim Legen der Rotfährte werden die Markierungen entfernt und wieder so angebracht, dass sie vom Führer beim Ausarbeiten der Rotfährte nicht gesehen werden können. In der Rotfährte sind 2 Hacken, außerdem nach etwa 100m bis 150m ein Wundbett einzulegen. Am Ende der Rotfährte ist ein Sück Schalenwild, dessen Aufbruchstelle sorgfälltig vernährt sein muss, offen niederzulegen (nicht verstecken).
    Für die Fährte darf höchstens ein viertel Liter frischer Wildschweiß, notfalls auch Rinder- oder Hammelblut, verwendet werden. Die Hundeführer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Hunde mit dem von ihnen mitgebrachten Schweiß geprüft werden. Die Entfernung zwischen den Rotfährten muss in ihrer Länge mindestens 120m betragen.
     
  2. Für Hunde, die auf Brachbarkeit nur zur Nachsuche auf Schalenwild geprüft werden, muss die Rotfährte über Nacht stehen, mindestens drei Haken aufweisen und 400m lang sein. Die Übrigen Vorschriften gelten sinngemäß.